In einer neuropsychologischen Abklärung wird die Leistungsfähigkeit des Gehirns auf Stärken und allfällige Schwächen hin überprüft: Unter anderem, wie gut sind die Merkfähigkeit, die Lernfähigkeit, das Gedächtnis, der Überblick, das Planungsvermögen, die Flexibilität, das Konzentrationsvermögen, ....
Diese Abkürzungen bezeichnen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unter Lern-, Leistungs- und / oder Verhaltensschwierigkeiten leiden. Diese sind sozusagen angeboren (durch Hirnfunktionsstörungen bedingt) und nicht durch eine falsche Erziehung oder mangelnden Einsatz verursacht.
Wenn ein Kind unter einem POS leidet, so hat es gesetzlichen Anspruch auf Versicherungsleistungen der IV. Das POS ist ein sog. "Geburtsgebrechen" (GgV 404). Das POS muss vor dem 9. Geburtstag diagnostiziert und behandelt worden sein.
Erwachsene mit ADS haben meistens Schwierigkeiten beim selbständigen, auf sich allein gestellten Arbeiten. Auch den Überblick behalten, sowie das Strukturieren und Planen machen oft Mühe. Ständig werden Sachen vergessen, Wichtiges wird aus den Augen verloren, man verliert / vertrödelt viel Zeit, schweift ab. Die Betroffenen arbeiten ineffizient und können ihr Potenzial nicht adäquat in Leistung umsetzen. Das kann zu Verunsicherung, zu Ängsten und psychischen Reaktionen, sowie zu beruflichem Versagen führen.
Neuropsychologische Leistungen werden von den meisten Krankenkassen durch die Grundversicherung übernommen. Notwendig ist eine ärztliche Zuweisung.