Krankenkassen
Seit Juli 2018 bzw. Februar 2019 werden die Kosten von den meisten Krankenkassen durch die Grundversicherung übernommen. Notwendig ist eine ärztliche Zuweisung.
Invalidenversicherung (IV)
Bei Versicherten, die bereits bei der IV gemeldet sind, ist vorgängig ein Gesuch um Kostenübernahme zu stellen. Dies macht in der Regel Ihr Arzt/Ihre Ärztin.
POS-Abklärung
Bei Kindern werden die Kosten für die Abklärung von der IV nachträglich übernommen, wenn das POS von der IV als "Geburtsgebrechen" (GgV 404) anerkannt wird.
Unfallversicherungen
Unfallversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel. Vorgängig ein Gesuch um Kostenübernahme zu stellen.
Kosten- und Leistungsumfang
Die Kosten für eine neuropsychologische Abklärung betragen ca. Fr. 1700.--. Dies beinhaltet die fachspezifische und arbeitstechnische Vorbereitung, die Anamneseerhebung, die mehrstündige Abklärung, die Auswertung, evtl. das Einholen (telefonischer) Auskünfte, die Berichtabfassung und die Befundbesprechung.